Der EuGH hat in seinem Urteil vom 8. 10. 2020 in der Rechtssache "Impresa Pizzarotti" entschieden, dass die rumänischen Verrechnungspreisregelungen zur Anpassung von (fiktiven) Transaktionen zwischen Betriebsstätte und Stammhaus unter bestimmten Voraussetzungen nicht gegen die in Art 49 AEUV verankerte Niederlassungsfreiheit verstoßen.

