Der EuGH kam in seinem Urteil vom 8. 10. 2020 zu dem Ergebnis, dass die Erstellung von Gutachten zur Pflegebedürftigkeit, die von einer Pflegekasse zur Ermittlung von Ansprüchen bzw Leistungen der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit benötigt werden, eine Dienstleistung darstellt, die eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbunden ist.
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