Der EuGH stellte in seinem Urteil vom 1. 10. 2020 fest, dass steuersatzermäßigte "Nahrungsmittel" solche sind, die Nährstoffe enthalten, die für die Erhaltung, zum Betrieb und zur Entwicklung des Organismus erforderlich sind und verzehrt werden, um ihn mit diesen Nährstoffen zu versorgen.
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