In dieser ungarischen Rs (FN 1) soll die Frage beantwortet werden, ob auch in jenem Fall, in dem der Antrag auf Vorsteuerrückerstattung und die Rechnung offenkundig buchhalterische Unterschiede zulasten des Steuerpflichtigen aufweisen, der Mitgliedstaat die Auffassung vertreten kann, dass die Anforderung von zusätzlichen Informationen nicht erforderlich ist und alle relevanten Informationen für die Entscheidung über die Rückerstattung zur Verfügung stehen.

