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Steuersatz für Freizeitparks EU Tax Update - Oktober 2020 bis Dezember 2020

EU Tax UpdateAufsatzJutta Niedermair, Stephanie Gadermayrtaxlex-EU 2021/21taxlex-EU 2021, 80 Heft 2 v. 17.2.2021

Der EuGH soll in dieser deutschen Rs (FN 1) klären, ob die in Anhang III Kategorie 7 RL 2006/112/EG genannten Begriffe "Jahrmärkte und Vergnügungsparks", bei welchen ein ermäßigter Steuersatz zur Anwendung gelangen kann, als Differenzierung für einen Freizeitpark herangezogen werden können, welcher dem Regelsteuersatz unterliegt.

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