Der EuGH soll in dieser österreichischen Rs (FN 1) ua die Frage beantworten, ob die Mehrwertsteuer vom Aussteller einer Rechnung gem Art 203 RL 2006/112/EG geschuldet wird, wenn keine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegen kann, weil es sich bei den Leistungsempfängern der Dienstleistung um nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Endverbraucher handelt.
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