In den beiden vorgelegten österreichischen Verfahren wurde einerseits ein Vorsteuerguthaben erst nach einem langjährigen Rechtsmittelverfahren ausgezahlt (CS) und andererseits wurde die Umsatzsteuer, welche aufgrund einer Entgeltsminderung vom Steuerpflichtigen zurückgefordert wurde, vom Finanzamt ebenfalls erst nach einem Rechtsmittelverfahren gutgeschrieben
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