Dem EuGH wird in dieser litauischen Rs (FN 1) die Frage vorgelegt, ob ein Steuerpflichtiger zur Vorsteuerberichtigung verpflichtet ist, wenn dieser nicht mehr beabsichtigt, die Gegenstände für die Ausübung einer steuerpflichtigen wirtschaftlichen Tätigkeit zu verwenden, weil der Eigentümer des Steuerpflichtigen beschließt, diesen in Liquidation zu versetzen und der Steuerpflichtige einen Antrag auf Streichung aus dem Register der mehrwertsteuerpflichtigen Personen stellt.

