In dieser österreichischen Rs (FN 1) soll der EuGH die Frage klären, ob der Empfänger einer Lieferung auch dann Steuerschuldner der Mehrwertsteuer ist und folglich die Dreiecksgeschäftsregelung Anwendung findet, wenn in der Rechnung lediglich der Hinweis auf ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft, nicht aber der Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld angeführt ist.
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