Der EUGH soll in dieser portugiesischen Rs (FN 1) Fragen iZm den Vorschriften über die Begriffe des Werkvertrages und des unbeweglichen Vermögens und darüber, dass bei Aufzügen zu vermuten ist, dass sie ein gemeinschaftlicher Teil eines Gebäudes sind, bei dem Wohnungseigentum besteht, beantworten.
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