Litauen legte dem EuGH mit dieser Rs (FN 1) die Frage vor, ob einem Steuerpflichtigen das Recht auf Vorsteuerabzug versagt werden kann, wenn er beim Grundvermögenserwerb wusste bzw hätte wissen müssen, dass der Lieferer wegen seiner Insolvenz die geschuldete Mehrwertsteuer nicht zahlen würde bzw kann.
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