Der EuGH hat sich in dieser polnischen Rs (FN 1) ua damit zu beschäftigen, ob eine nationale Praxis dem Unionsrecht entgegensteht, wonach Ehegatten, die im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes eine landwirtschaftliche Tätigkeit unter Verwendung von Vermögensgegenständen ausüben, die zum Gesamtgut ihrer ehelichen Gütergemeinschaft gehören, als getrennte Mehrwertsteuerpflichtige angesehen werden können.

