In der gegenständlichen Rs stellt sich für das vorlegende Gericht die Frage, ob die Zur-Verfügungstellung von Geräteschränken in einem Rechenzentrum, die am Boden festgeschraubt sind und in denen die Nutzer ihre Server unterbringen können, eine steuerbefreite Vermietung von Grundstücken sein kann.
Schlagwörter:

