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Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei Einstellung besteuerter Umsätze EU Tax Update - Mai 2020 bis Juli 2020

EU Tax UpdateAufsatzMartin Lehner, Jutta Niedermair, Stephanie Gadermayrtaxlex-EU 2020/71taxlex-EU 2020, 296 Heft 9 v. 29.9.2020

Der EuGH hat in seinem Urteil vom 9. 7. 2020 (FN 1) entschieden, dass ein Steuerpflichtiger nach mitgliedstaatlichem Recht zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs verpflichtet werden kann, wenn er die zum Vorsteuerabzug berechtigende Umsatztätigkeit in Bezug auf eine von ihm errichtete Cafeteria einstellt und gleichzeitig in diesen Räumlichkeiten weiterhin steuerbefreite Umsätze tätigt.

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