In dieser kroatischen Rs (FN 1) werden Fragen zur Steuerbefreiung des Art 135 Abs 1 lit b und d der RL 2006/112/EG gestellt. Insbesondere stellt sich die Frage, wie die Bereitstellung von Geldmitteln gegen ein einmaliges Entgelt von 1 % durch einen Unternehmer, welcher kein Finanzinstitut ist, zu beurteilen ist.
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