In dieser deutschen Rs (FN 1) soll der EuGH ua die Frage beantworten, ob der Begriff Schul- und Hochschulunterricht auch die Erteilung von Schwimmunterricht umfasst. Des Weiteren soll der EuGH gegebenenfalls klären, ob die Steuerbefreiung für Privatlehrer voraussetzt, dass der Steuerpflichtige Einzelunternehmer ist.
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