In dieser polnischen Rs (FN 1) soll der EuGH klären, ob es mit der RL 2006/112/EG vereinbar ist, dass die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug für innergemeinschaftliche Erwerbe davon abhängig gemacht wird, dass der innergemeinschaftliche Erwerb selbst innerhalb einer bestimmten Ausschlussfrist (in Polen drei Monate) ordnungsgemäß gemeldet wird.
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