Dem EuGH wird in dieser polnischen Rs (FN 1) ua die Frage gestellt, ob eine Umwandlung kraft Gesetzes eines Erbnießbrauchsrechts an einer Immobilie in ein Eigentumsrecht eine Lieferung von Gegenständen iSd Art 14 Abs 2 lit a iVm Art 2 Abs 1 lit a RL 2006/112/EG darstellt und folglich der Mehrwertsteuer unterliegt.
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