Der EuGH soll in dieser portugiesischen Rs (FN 1) die Frage beantworten, ob Dienstleistungen im Bereich Gesundheit (insb Ernährung) und Dienstleistungen im Bereich der körperlichen Fitness und des körperlichen Wohlbefindens zwei voneinander unabhängige Geschäftstätigkeiten darstellen oder eine einheitliche Leistung bilden.
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