In dieser portugiesischen Rs (FN 1) wird dem EuGH die Frage vorgelegt, ob Art 168 lit a und Art 176 RL 2006/112/EG es erlauben, dass das Recht auf Abzug der auf Verpflegungskosten gezahlten Vorsteuer auf 50 % begrenzt werden darf, selbst wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass die Gesamtheit dieser Ausgaben gänzlich zur Ausübung seiner besteuerten wirtschaftlichen Tätigkeiten getätigt wurde.
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