Der EuGH hat in der Rs vom 20. 11. 2019 (FN 1) geurteilt, dass eine nationale Regelung dem Unionsrecht entgegensteht, bei welcher die Gewährung einer Steuerbefreiung für selbständige Zusammenschlüsse von Personen aus dem Grund versagt wird, dass Dienstleistungen nicht nur gegenüber den Mitgliedern, sondern auch an Nichtmitglieder erbracht werden.
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