In seinem Urteil vom 24. 10. 2019 hatte der EuGH darüber zu entscheiden, ob die Arbeitnehmerfreizügigkeit einer Steuerbefreiung für Menschen mit Behinderung nach belgischem Steuerrecht entgegensteht.
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In seinem Urteil vom 24. 10. 2019 hatte der EuGH darüber zu entscheiden, ob die Arbeitnehmerfreizügigkeit einer Steuerbefreiung für Menschen mit Behinderung nach belgischem Steuerrecht entgegensteht.
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