In dieser deutschen Rs (FN 1) soll der EuGH ua die Frage klären, ob eine nationale Regelung dem Unionsrecht entgegensteht, wonach die Steuerbefreiung für Krankenhäuser gem Art 132 Abs 1 lit b RL 2006/112/EG , welche keine Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind, voraussetzt, dass die Krankenhäuser nach § 108 Sozialgesetzbuch zugelassen sind.
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