Der EuGH hat sich in dieser rumänischen Rs (FN 1) mit Fragen iZm der Vorsteuererstattung für den Erwerb von Gegenständen zu befassen. Demnach soll ua geklärt werden, ob das Vorsteuerabzugsrecht bei Fehlen einer korrekten Rechnung für den Erwerb von Gegenständen ausgeübt werden kann bzw wie sich eine Annullierung und die Ausstellung neuer Rechnungen für den Erwerb von Gegenständen auf die Erstattung auswirkt.
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