In dieser Rs (FN 1) aus Rumänien stellt sich die Frage, ob eine nationale Regelung zulässig ist, bei welcher bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens eines Wirtschaftsteilnehmers automatisch und ohne weitere Prüfung eine Berichtigung der Mehrwertsteuer durch Versagung des Vorsteuerabzugs für steuerbare Umsätze aus der Zeit vor dem Eintritt in das Insolvenzverfahren erfolgt und der Wirtschaftsteilnehmer zur Zahlung der abzugsfähigen Vorsteuer verpflichtet wird.

