Der EuGH soll mehrere Fragen eines bulgarischen Gerichts zur Besteuerung von zinslosen Darlehen klären. (FN 1) Fraglich ist dabei unter anderem, ob die RL 2003/49/EG (Zinsen/Lizenzen-RL) oder die RL 2011/96/EU (Mutter-Tochter-RL) zur Anwendung kommt.
Schlagwörter:

