Ein belgisches Gericht hat dem EuGH mehrere Fragen zum Entfall von Begünstigungen bei der Ermittlung der Einkommensteuer gestellt. (FN 1) Zentral ist dabei die Frage, ob die Grundfreiheiten einer Regelung entgegenstehen, wonach persönliche steuerliche Vorteile entfallen, weil der Steuerpflichtige auch Einkünfte in einem anderen Mitgliedstaat erzielt hat.
Schlagwörter:

