Dem EuGH wird in dieser slowenischen Rs ua die Frage (FN 1) gestellt, ob die Ausnahme vom Recht auf Verminderung der Bemessungsgrundlage nach Art 90 Abs 2 RL 2006/112/EG auch für eine endgültige Nichtbezahlung zulässig ist, bei der die endgültige Nichtbezahlung aus der Unterlassung eines dem Steuerpflichtigen obliegenden Verhaltens resultierte (zB durch Unterlassung der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren).

