Dem EuGH wird in dieser Rs die Frage (FN 1) gestellt, ob Leistungen eines Gewerbetreibenden, der seine Kunden in einem Rechenzentrum befindliche Geräteschränke zur Unterbringung von Servern einschließlich Nebenleistungen anbietet, als Vermietung eines Grundstückes angesehen werden können.
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