In dieser deutschen Vorlagefrage wird dem EuGH ua die Frage (FN 1) vorgelegt, ob die Steuerbefreiung für Heilbehandlungen iSd Art 132 Abs 1 lit c RL 2006/112/EG auch auf einen Steuerpflichtigen Anwendung findet, welcher im Auftrag von Krankenkassen Versicherte zu verschiedenen Gesundheits- und Krankheitsthemen telefonisch berät.
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