Ungarn durfte aufgrund eines Durchführungsbeschlusses ein spezielles Reverse-Charge-Verfahren vorsehen. Dieser Beschluss wurde am 11. 12. 2015 bekannt gegeben und trat somit mit diesem Tag in Kraft.
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Ungarn durfte aufgrund eines Durchführungsbeschlusses ein spezielles Reverse-Charge-Verfahren vorsehen. Dieser Beschluss wurde am 11. 12. 2015 bekannt gegeben und trat somit mit diesem Tag in Kraft.
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