In dieser rumänischen Rs wird dem EuGH ua die Frage (FN 1) gestellt, ob bei einer natürlichen Person, welche mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten (mehrere freie Berufe sowie Vermietung einer Immobilie) ausübt, alle beruflichen Tätigkeiten die Haupttätigkeit darstellen oder nur bestimmte berufliche Tätigkeiten als Haupttätigkeit anzuerkennen sind.

