In dieser rumänischen Rs wird dem EuGH ua die Frage (FN 1) gestellt, ob eine Regelung dem Unionsrecht entgegensteht, bei der einem Unternehmen das Recht, die Vorsteuer proportional zum Wert eines Preisnachlasses auf Inlandslieferungen von Gegenständen abzuziehen, verwehrt wird, weil die Rechnung lediglich einen pauschalen Preisnachlass ausweist (sowohl für ig Waren als auch für Inlandswaren).
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