Die Finanzverwaltung in Dänemark verweigerte in mehreren Fällen die Quellensteuerbefreiung auf Zinsen und Dividenden von in Dänemark ansässigen Körperschaften mit der Begründung, dass die Empfänger der Zinsen oder Dividenden nicht die Nutzungsberechtigten der Zahlungen seien oder eine missbräuchliche Gestaltung vorliegt.
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