Herr Jacob bezog im Jahr 2013 ua zwei Pensionen, nämlich eine aus Belgien und eine aus Luxemburg. Diese Einkünfte hat er gemeinsam mit seiner Ehefrau (Frau Lennertz) veranlagt. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Belgien und Luxemburg sieht vor, dass Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen aus Luxemburg, die einer in Belgien ansässigen Person gezahlt werden, in Luxemburg besteuert werden dürfen und Belgien diese Einkünfte unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts von der Einkommensteuer zu befreien hat.

