Die Kommission hat in den Monaten Jänner bis März 2019 einige Vertragsverletzungsverfahren fortgeführt. Diese Verfahren betreffen unter anderem
die deutsche Praxis bei Vorsteuererstattungsverfahren, da Deutschland in einigen Fällen die Erstattung verweigert, ohne zusätzliche Angaben beim Erstattungsantragsteller einzuholen, wenn nach Auffassung der deutschen Behörden die Informationen über die Art der gelieferten Gegenstände bzw der erbrachten Dienstleistungen nicht ausreichen, um über eine Mehrwertsteuererstattung zu entscheiden - Klage vor dem EuGH; (FN 1)

