Ein belgisches Gericht hat dem EuGH die Frage (FN 1) vorgelegt, ob im Rahmen der Gewinnermittlung die belgischen Regelungen zur Kürzung des Abzugs für Risikokapital iZm DBA-befreiten Betriebsstätten gegen die Niederlassungsfreiheit verstoßen, wenn eine derartige Kürzung bei in Belgien gelegenen Betriebsstätten nicht vorgenommen wird.
Schlagwörter:

