vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verdeckte Ausschüttung schwer fassbarer Leistungen und damit zusammenhängende Mitwirkungspflichten

Schwerpunkt Verdeckte AusschüttungenBeitragAufsatzPaul Hübnertaxlex 2025/7taxlex 2025, 21 - 22 Heft 1 v. 27.1.2025

In einigen VwGH-Entscheidungen sowie in den VPR findet sich der Begriff der schwer fassbaren Leistungen. Beispiele hierfür sind Bemühungen, Beratungen, Kontaktvermittlung sowie Know-how-Überlassung. Die Judikatur knüpft an diese Einordnung oftmals eine erhöhte Mitwirkungspflicht für den Steuerpflichtigen. Viele dieser Entscheidungen stehen im Zusammenhang mit verdeckten Ausschüttungen, bei denen die genaue Bestimmung der tatsächlich erbrachten Leistung zur Anstellung eines Fremdvergleichs notwendig ist. Ob bereits die Qualifikation als schwer fassbare Leistung zu einer besonderen erhöhten Mitwirkungspflicht führt, ist kritisch zu hinterfragen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!