Der Begriff der verdeckten Ausschüttung ist stark ertragsteuerlich geprägt. Es stellt sich die Frage, ob verdeckte Ausschüttungen auch im Umsatzsteuerrecht existieren können. Oder kann es einen automatischen "Gleichklang" zum Ertragsteuerrecht gar nicht geben, da das Umsatzsteuerrecht so anders gestrickt ist? Zugespitzt gilt es, im Ertragsteuerrecht aus Sicht der Gesellschaft zu fragen, ob der Leistungsaustausch mit einem nicht an der Gesellschaft beteiligten Dritten zu gleichen Konditionen zustande gekommen wäre. Der folgende Artikel geht der Frage nach, ob im Umsatzsteuerrecht, das von einem subjektiven Entgeltbegriff geprägt ist, nicht auch andere (nicht wirtschaftliche) Motive bei der Bestimmung des Entgelts berücksichtigt werden müssen.

