Die Frage nach der grenzüberschreitenden Wirkung mitgliedstaatlicher Mehrwertsteuergruppen wurde - auch angesichts der unklaren Vorgaben der MwStSystRL - divers diskutiert. In der Rs hat der EuGH zwischenzeitlich eine allfällige Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Berücksichtigung von nach (EU-)ausländischem Recht gegründeten Gruppen postuliert. Dies hat bedeutsame und vielfältige Konsequenzen für die Handhabe in der Praxis, welche in diesem Beitrag beleuchtet werden.

