Banken und Versicherungen genießen nach § 6 Abs 1 Z 28 UStG besondere Umsatzsteuerbefreiungen: Nach dem ersten Tatbestand sind Leistungen der Zusammenschlüsse von Banken und Versicherungen an ihre Mitglieder befreit; der zweite Tatbestand befreit sonstige Leistungen zwischen solchen Unternehmern.
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