Das AbgÄG 2023 (FN ) brachte mit § 32 Abs 3 EStG erstmals eine gesetzliche Grundlage zur steuerlichen Behandlung der Übertragung von Wirtschaftsgütern aus dem Privat- oder Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters in das Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft. Mit dem AbgÄG 2024 (FN ) wurde nun auch für den umgekehrten Vorgang, dh für die Übertragung von Wirtschaftsgütern aus dem Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft in das Privat- oder Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters, eine ausdrückliche Rechtsgrundlage geschaffen. Dieser Beitrag widmet sich den steuerlichen Folgen der Übertragung von Wirtschaftsgütern iSd § 32 Abs 3 EStG mit dem Fokus auf die iRd AbgÄG 2024 erfolgten Neuerungen.

