Das BFH-Urteil zum EuGH-Urteil wirft die Frage auf, wie weit nationale Gerichte auslegen dürfen, um einen unionsrechtskonformen Zustand zu schaffen. Nach dem BFH können die Vorgaben des EuGH in der Rs durch die geltungserhaltende Reduktion in das nationale Recht hineingelesen werden. Folglich ist die Wegzugsteuer dauerhaft und zinslos zu stunden, wobei die vorgelagerte Festsetzung weiterhin zulässig bleibt. Im Folgenden soll der Interpretationsweg des BFH beleuchtet werden. Darüber hinaus wird untersucht, ob der vom BFH gewählte Interpretationsweg auch in Österreich vorstellbar wäre.

