"Amount B" setzt einen Meilenstein in Richtung einer einfach(er)en und transparent(er)en internationalen Besteuerung von (baseline) Vertriebsfunktionen. Erreicht werden soll dies durch eine (vorgegebene und) standardisierte Preismatrix, mittels welcher ein (fremdüblicher) Vertriebsgewinn für Routinevertriebs- und Marketingleistungen errechnet wird. Dies gilt - anders als Pillar II, oder auch Amount A von Pillar I (FN ) - größenunabhängig auch für kleine und mittelständische konzernverbundene Vertriebseinheiten. Neben den Marketing- und Vertriebstransaktionen im Großhandel sind auch solche von Handelsvertretern und Kommissionären umfasst. Jedoch sind Dienstleistungen, der Rohstoffhandel, die Produktion sowie Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten von der Anwendung von Amount B ausgeschlossen. Wie sich dieses standardisierte Benchmarking darstellt, welche Chancen und Risiken es birgt und welche Handlungsspielräume die Unternehmen haben, soll in diesem Beitrag dargestellt werden.

