Mit 1. 1. 2024 kam es nicht nur zu einer Erhöhung der Steuerfreiheit für die SEG-Zulagen und Zuschläge für SFN-Arbeit, sondern auch zu einer umfangreichen Änderung der Textierung der LStRl 2002 betreffend SEG-Zulagen. Weiters gibt es noch ein interessantes Judikat betreffend "Infektionszulage" in einem Kontaktlinseninstitut.
Schlagwörter:

