Wird eine Liegenschaft samt Zugehör übertragen, ist grundsätzlich die Gesamtsumme GrESt-pflichtig. Ist Zugehör einer Land- und Forstwirtschaft betroffen, löst auch die Übertragung von landwirtschaftlich genutzten Maschinen und Geräten GrESt aus. Die Befreiung für Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, greift laut Judikatur nicht.
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