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§ 33 TP 5 GebG: Keine Rechtsgeschäftsgebühr bei der Überlassung von dienstlichen Fahrrädern

Gebühren & VerkehrsteuernBeitragAufsatzMichael Deichseltaxlex 2024/93taxlex 2024, 387 - 390 Heft 12 v. 16.12.2024

Modelle, bei denen vom Dienstgeber - in der Regel mittels einer dritten Partei - (Elektro-)Fahrräder zur Miete oder zum Leasing an Dienstnehmer überlassen werden, erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Zivilrechtlich bedeutet dies: Eine unverbrauchbare Sache wird über einen bestimmten Zeitraum zum Gebrauch gegen Entgelt überlassen, was die Frage aufwirft, ob damit ein Bestandvertrag vorliegt, welcher Rechtsgeschäftsgebühr iHv 1 % gem § 33 TP 5 Abs 1 Z 1 GebG auslösen könnte. Eine Frage, welche bislang nicht in den GebR thematisiert wird. Aufgrund dessen wie auch der eingangs dargestellten Praxisrelevanz soll sich daher dieser Beitrag ausführlich der Fragestellung widmen, ob vorstehend angeführter Tatbestand des GebG bei derartigen Konstellationen erfüllt ist.

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