Im Urteil vom 9. 8. 2023 befasst sich der BFH mit dem Konkurrenzverhältnis der vGA und des § 1 dAStG sowie mit der Thematik der Funktionsverlagerung. Der Autor stellt die Aussagen der Entscheidung des BFH dar und setzt sie in den Kontext des österreichischen Rechts.
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