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Sind Gewinnausschüttungen einer Steuer- und Unternehmensberatungs-GmbH in das "Opting-out" (§ 5 GSVG) in der Krankenversicherung einzubeziehen?

Lohnsteuer & SozialversicherungBeitragAufsatzStefan Steigertaxlex 2024/75taxlex 2024, 301 - 303 Heft 10 v. 18.10.2024

Die Lösung eines Gewerbescheines "Unternehmensberatung" führt auch bei einer Steuerberatungs-GmbH zu einer Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer. Hat der wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer das "Opting-out" (§ 5 GSVG) in der Krankenversicherung genutzt und in die UNIQA-Gruppen-Krankenversicherung optiert, stellt sich die Frage, ob dies sowohl für die selbständigen Einkünfte als auch für die Ausschüttung in der GmbH gilt. Das BVwG hat sich mit der E BVwG 16. 8. 2024, L503 2284058-1/7E, so einen Fall angesehen und die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung bejaht. Wieso diese Entscheidung lt Ansicht des Autors gegen die Regelungen des "Opting-out" (§ 5 GSVG) verstößt, wird in diesem Artikel ausführlich dargestellt.

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