Mit dem AbgÄG 2022 (BGBl I 2022/108) wurden wesentliche Änderungen im Zusammenhang mit der Ausstellung von Bescheinigungen für KESt-Zwecke vorgenommen, welche mit 1. 1. 2025 in Kraft treten. Die Neuregelungen umfassen insb die Einführung eines detaillierten Steuerreportings. Zur konkreten Ausgestaltung des Steuerreportings wurde der BM für Finanzen ermächtigt. Der Beitrag befasst sich mit der nunmehrig veröffentlichten SteuerreportingVO (FN ) und soll einen umfassenden Überblick aus Praxissicht bieten.

